• Benützung der Strecken nur nach Anmeldung im Büro erlaubt!
  • Den Anordnungen der Betreiber ist unbedingt Folge zu leisten!
  • Es gilt eine generelle Lärmbeschränkung laut AMF-Bestimmungen(max.96dB)! Bei unkorrektem Verhalten ist mit einer Besitzstörungsklage zu rechnen!
  • Das Fahren abseits der Strecken ist verboten!
  • Außerhalb der Strecken gilt generell Schritttempo!
  • Das Befahren der Strecken ist nur mit geeigneter und intakter Schutzausrüstung zulässig!
  • Selektives Sektionstraining auf Streckenteilen ist verboten!
  • Die Motocross Kleinstrecke ist nur Fahrern mit Klein-Rad-MC bis 65 ccm vorbehalten!
  • Zum Tanken, Kettenschmieren und sonstigen Wartungsarbeiten ist ausnahmslos die dafür vorgesehene überdachte Tankfläche zu benützen!
  • Supermoto-Fahrzeuge müssen mit Schleifpads an den Fußrastern, mit Achs-Slidern und Flüssigkeitsauffangbehältern (Kraftstoff und Kühlflüssigkeit) ausgestattet sein!
  • Die Parkplatzordnung ist einzuhalten!
  • Das Aufstellen der Fahrzeuge im Fahrerlager ist nur auf saugenden, öldichten Unterlagsmatten in der Größe von 80 x 180cm gestattet!
  • Müllentsorgungen jeglicher Art sind untersagt!
  • Die Anlage ist spätestens 30 MINUTEN NACH DEM TRAINING zu verlassen!

 

Bei Nichteinhaltung dieser Streckenordnung ist mit einem Fahrverbot zu rechnen!