- Benützung der Strecken nur nach Anmeldung im Büro erlaubt!
- Den Anordnungen der Betreiber ist unbedingt Folge zu leisten!
- Es gilt eine generelle Lärmbeschränkung laut AMF-Bestimmungen(max.96dB)! Bei unkorrektem Verhalten ist mit einer Besitzstörungsklage zu rechnen!
- Das Fahren abseits der Strecken ist verboten!
- Außerhalb der Strecken gilt generell Schritttempo!
- Das Befahren der Strecken ist nur mit geeigneter und intakter Schutzausrüstung zulässig!
- Selektives Sektionstraining auf Streckenteilen ist verboten!
- Die Motocross Kleinstrecke ist nur Fahrern mit Klein-Rad-MC bis 65 ccm vorbehalten!
- Zum Tanken, Kettenschmieren und sonstigen Wartungsarbeiten ist ausnahmslos die dafür vorgesehene überdachte Tankfläche zu benützen!
- Supermoto-Fahrzeuge müssen mit Schleifpads an den Fußrastern, mit Achs-Slidern und Flüssigkeitsauffangbehältern (Kraftstoff und Kühlflüssigkeit) ausgestattet sein!
- Die Parkplatzordnung ist einzuhalten!
- Das Aufstellen der Fahrzeuge im Fahrerlager ist nur auf saugenden, öldichten Unterlagsmatten in der Größe von 80 x 180cm gestattet!
- Müllentsorgungen jeglicher Art sind untersagt!
- Die Anlage ist spätestens 30 MINUTEN NACH DEM TRAINING zu verlassen!
Bei Nichteinhaltung dieser Streckenordnung ist mit einem Fahrverbot zu rechnen!