Benützung der Strecken nur nach Anmeldung im Büro erlaubt!
Die Streckengebühr ist für jeden Fahrer zu entrichten (auch, wenn das Bike geteilt wird)!
Das Betreten der Strecke ist strengstens verboten! Eltern haften für Ihre Kinder!
In der Mittagspause ist die Motorenruhe einzuhalten!
Den Anordnungen der Betreiber ist unbedingt Folge zu leisten!
Es gilt eine generelle Lärmbeschränkung laut AMF-Bestimmungen(max.96dB)! Bei unkorrektem Verhalten ist mit einer Besitzstörungsklage zu rechnen! - dB Killer verwenden!
Das Fahren abseits der Strecken ist verboten!
Außerhalb der Strecken gilt generell Schritttempo!
Das Befahren der Strecken ist nur mit geeigneter und intakter Schutzausrüstung zulässig!
Selektives Sektionstraining auf Streckenteilen ist verboten!
Die Motocross Kleinstrecke ist nur Fahrern mit Klein-Rad-MC bis 65 ccm vorbehalten!
Zum Tanken, Kettenschmieren und sonstigen Wartungsarbeiten ist ausnahmslos die dafür vorgesehene überdachte Tankfläche zu benützen!
Supermoto-Fahrzeuge müssen mit Schleifpads an den Fußrastern, mit Achs-Slidern und Flüssigkeitsauffangbehältern (Kraftstoff und Kühlflüssigkeit) ausgestattet sein!
Die Parkplatzordnung ist einzuhalten!
Das Aufstellen der Fahrzeuge im Fahrerlager ist nur auf saugenden, öldichten Unterlagsmatten in der Größe von 80 x 180cm gestattet!
Für Hunde gilt Leinen und Maulkorbpflicht. Hundekot ist zu beseitigen!
Für alle Fahrer gilt ein striktes Alkoholverbot während dem Training!
Müllentsorgungen jeglicher Art sind untersagt!
Die Anlage ist spätestens 30 Minuten nach dem Training zu verlassen!
Bei Nichteinhaltung dieser Streckenordnung ist mit einem Fahrverbot zu rechnen!